Sie informieren mich, wer seine Immobilie verkaufen möchte. Voraussetzung für die Auszahlung einer Tippgeberprovision liegt vor, wenn mir
das empfohlene Objekt bis dato nicht bekannt
ist und die Immobilie ebenfalls noch nicht anderweitig öffentlich
zum Verkauf angeboten wird (z.B. im Internet, Zeitung oder sonstigen Werbemitteln / -maßnahmen). Zudem sind Sie kein Ehe- oder Lebenspartner
des Eigentümers.
Bitte teilen Sie mir zunächst den Namen des Eigentümers
sowie die Objektadresse
mit. Im Anschluss werde ich Ihren Tipp überprüfen und Kontakt mit dem potenziellen Verkäufer aufnehmen. Sobald ein Vermittlungsauftrag vorliegt, werde ich Sie selbstverständlich und umgehend informieren.
Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs durch mich und nach Erhalt der Gesamtprovision werde ich Ihnen Ihre Tippgeberprovision auszahlen.