Tippgeber

IHRE TIPPGEBERPROVISION

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Ganz egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück - ich beteilige Sie bei erfolgreichem Verkauf an meiner Maklerprovision.

Was müssen Sie dafür tun?

Sie informieren mich, wer seine Immobilie verkaufen möchte. Voraussetzung für die Auszahlung einer Tippgeberprovision liegt vor, wenn mir das empfohlene Objekt bis dato nicht bekannt ist und die Immobilie ebenfalls noch nicht anderweitig öffentlich zum Verkauf angeboten wird (z.B. im Internet, Zeitung oder sonstigen Werbemitteln / -maßnahmen). Zudem sind Sie kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.

Bitte teilen Sie mir zunächst den Namen des Eigentümers sowie die Objektadresse mit. Im Anschluss werde ich Ihren Tipp überprüfen und Kontakt mit dem potenziellen Verkäufer aufnehmen. Sobald ein Vermittlungsauftrag vorliegt, werde ich Sie selbstverständlich und umgehend informieren.

Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs durch mich und nach Erhalt der Gesamtprovision werde ich Ihnen Ihre Tippgeberprovision auszahlen.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Ihr Tipp ist mir viel wert. Deshalb erhalten Sie für Ihren Tipp 10 % von meiner Netto-Maklerprovision. Um Ihnen an dieser Stelle eine beispielhafte Vorstellung über Ihre Möglichkeiten zu geben, möchte ich gerne ein Beispiel aufzeigen: Beim Verkauf eines Hauses im Wert von 250.000,-€ erhalten Sie als Tippgeber eine Gutschrift über 1.250,-€.

Bei Vermietungsgeschäften beträgt die pauschale Tippgeberprovision 250,-€. Die Höhe der Maklercourtage bildet hierbei keine Berechnungsgrundlage.
Ihr Objekt-Tipp

Ich stimme der Datenschutzerklärung von Jennifer Fründt Immobilien zu. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine E-Mail an info@jennifer-fruendt.de widersprechen.

* Pflichtfelder

Share by: